Am 30.01.2024 tagte das Rasseparlament Islandpferd. Als erster Tagungsordnungspunkt stand die Wahl des Rassebeirats an. Im Amt bestätigt wurden als Zuchtleiterinnen Dr. Elisabeth Jensen (Pferdestammbuch Schleswig-Holstein) und Beatrice Große-Freese (Ponyverband Bayern). Als Züchtervertreter wurden Volker Abendroth (Rheinland) und Daniel Schulz (Schleswig-Holstein) in das Amt gewählt. Ein weiterer Vertreter wird vom IPZV benannt.

Horst Gerhold, als neuer kommissarischer Vize-Präsident des IPZV stellte u.a. vor, dass weltweit insgesamt weniger, teilweise mit deutlichen Rückgang, Fohlen in 2023 geboren wurden. Weiterhin wurden die Themen des Online-Registrar-Meetings vorgestellt und die Nutzung des Systems WorldFengur insbesondere den Zuchtverbänden dargestellt. Aktuell werden die zuchtbuchrelevanten Daten sowohl im System WorldFengur als auch im System Servit.de doppelt verarbeitet. Der IPZV stellte weiterhin dar, dass das Ziel, mehr Pferde FIZO zu prüfen, bisher nicht erreicht wurde. Als hauptsächlicher Grund wurden die relativ hohen Kosten für die Ausbildung und Vorstellung genannt. Vorgestellt wurde auch das neue Bewertungssystem des IPZV für die Beurteilung von Jungpferde und Fohlen. Hierbei werden für einzelne Merkmale Prozentangaben gemacht, die am Ende zur Note führen. Von der Versammlung abgelehnt wurde ein Antrag, der sich auf die Anhebung der Mindestnote bei Jungpferdematerialprüfungen für die Körung von 7,8 auf 8,0 bezieht, auch in Bezug auf das neu eingeführte Bewertungssystem. Neu für das Zuchtprogramm aufgenommen wird die Vergabe eines Elitetitels. Hengste und Stuten, die selbst in einer FIZO die Mindestnote 8,0 und bei Stuten mindestens drei und bei Hengsten mindestens acht Nachkommen eine FIZO mit mindestens 8,0 abelegt haben nachweisen können, erhalten den Titel Elite. Für die Vergabe des Titels FN-Bundesprämie stand die Frage im Raum, ob nur Zucht- oder auch Sportpferde diesen Titel erhalten können. Nach der abschließenden Abstimmung wurde die Vergabe sowohl für Zucht- als auch für Sportpferde bestimmt.

Ein großer Diskussionspunkt war auch die Thematik der Abstammungsüberprüfung von Fohlen beim Islandpferd. Gemäß Zuchtprogramm müssen alle Fohlen der Rasse Islandpferd eine vollständige Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter vorweisen, damit eine Tierzuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis bzw. Geburtsbescheinigung) von den Verbänden ausgestellt werden kann. Kann keine vollständige Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter durchgeführt werden – z.B. weil der Vater des Fohlens nicht abstammungsüberprüft ist bzw. keine Daten zur DNA hinterlegt sind (durch z.B. Tod des Vaters) – kann keine Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden. Dies gilt auch insbesondere für Fohlen, deren Mütter tragend importiert werden (u.a. aus Island). Gleiches gilt auch für Hengste. Eine vollständige Eintragung gemäß Zuchtprogramm ist nur möglich, wenn der jeweilige Hengst eine vollständige Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter vorweist.