Am 29.01.2024 tagte das Rasseparlament Connemara-Pony. Für den ZfdP waren Zuchtleiter Justus M. Altenbroxter und die Rassevertreterin Ulla Connolly in der Online-Sitzung vertreten.

Ein Punkt der Versammlung war u.a. die Angleichung der Eintragungsvoraussetzungen für Hengste an die Eintragungsvoraussetzung des irischen Mutterstutbuchs. In Irland werden Hengste in Class 1, 2 oder 3 eingestuft. In Deutschland kann eine Eintragung in die Klassen Hengstbuch I, II und Anhang erfolgen. Bisheriger Unterschied zwischen Deutschland und Irland war insbesondere die unterschiedlichen Eintragungsvoraussetzungen in Class 2 bzw. dem deutschen Hengstbuch II. In Irland ist auch für eine Eintragung in die Class 2 die Vorstellung auf einer dortigen Körung Voraussetzung – in Deutschland bisher nicht, so dass beispielsweise ein in Deutschland in Hengstbuch II eingetragener Hengst in Irland nur in Class 3 (ohne Begutachtung bei einer Körung) eingetragen werden würde, wenn er in Irland in den Zuchteinsatz geht. Nach Abstimmung wird es in Deutschland nun zu einer Zuchtprogrammsänderung kommen: Hengste, die in Hengstbuch II eingetragen werden sollen, müssen somit auf einer Körveranstaltung des jeweiligen Zuchtverbandes vorgestellt werden. Eine Eintragung ohne durch die Begutachtung durch eine Körkommission in das Hengstbuch II ist somit demnächst nicht mehr möglich – die Eintragung erfolgt dann in den Anhang.

Weiterhin wurde beschlossen, dass bei Hengsten, die eingetragen werden sollen, das Messen des Röhrbeins zur Pflicht wird. Das gemessene Maß hat keinen Einfluss auf die Eintragung. Die Diskussion über die Verschiebung des Körzeitpunkts junger Hengste auf drei Jahre, wurde seitens der Versammlung nicht umgesetzt. Es wird lediglich von einer Empfehlung gesprochen, Hengste der Rasse Connemara-Pony erst dreijährig zur Körung vorzustellen. Zum Hintergrund: In Irland ist eine Vorstellung zur Körung erst ab dreijährig möglich. Eine Überarbeitung der zur Leistungsprüfung alternativen Leistungsnachweise ist weiterhin in Arbeit.