FN-Bundeshengstschau der Haflinger- und Edelbluthaflinger
Am 5. und 6. August werden FN-Bundessieger gekürt
Münster-Handorf (fn-press). Am 5. und 6. August steht das Westfälische Pferdestammbuch in Münster-Handorf ganz im Zeichen der Haflinger und Edelbluthaflinger mit der alle vier Jahre ausgetragenen FN-Bundeshengstschau im Mittelpunkt. Zusätzlich veranstaltet das Westfälische Pferdestammbuch für beide Rassen die Westfälischen Eliteschau, das Norddeutsche Fohlenchampionat sowie die Prämienschau der Besten – das Grüne Band.
Bei der von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgerichteten FN-Bundeshengstschau sind drei- bis 14-jährige Hengste der Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger zugelassen, die bei einer der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Züchtervereinigung im Hengstbuch I ihrer Rasse eingetragen sind. Hengste können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie ins Hengstbuch I eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer des nennenden Verbandes besitzen. Somit sind auch im Ausland gezogene Hengste startberechtigt.
Die FN-Bundeshengstschau wird nicht nur als reiner Schauwettbewerb für die Hengste, sondern auch in den Sportdisziplinen Dressur, Springen und Fahren ausgetragen. Die Teilnahme an den Sportwettbewerben ist für die vier- bis 14jährigen Hengste freiwillig. Voraussetzung für alle Hengste, die an den Sportwettbewerben teilnehmen, ist auch die Vorstellung an der Hand im Schauwettbewerb. Bei allen Wettbewerben gilt eine Mindestnennzahl von fünf Nennungen pro Wettbewerb. Aus der Sport- und der Schaunote wird das arithmetische Mittel errechnet, aus dem dann die Endnote für den jeweiligen FN-Bundessiegertitel ermittelt wird.
Alle Hengste, die nach Vorgabe der Zuchtverbandsordnung (ZVO) leistungsgeprüft sind und eine Endnote von 8,0 und höher erzielt haben, erhalten eine von der FN vergebene Bundesprämie. Diese Bundesprämie wird pro Hengst nur einmal vergeben. Hat der Hengst den Titel schon einmal erlangt, kann er sich nicht ein weiteres Mal erhalten. Bei drei- und vierjährigen Hengsten, die zum Zeitpunkt der Prämierung noch nicht leistungsgeprüft sind, erfolgt die Vergabe der FN-Bundesprämie erst dann, wenn diese Hengste die vollständigen Anforderungen an Leistungsprüfungen mit einer Mindestnote von 7,5 absolviert haben und endgültig in das Hengstbuch I eingetragen sind.
Nennungen bitte bis zum 25. Juni an die Geschäfsstelle in Verden richten.
Die komplette Ausschreibung gibt es unter www.pferd-aktuell.de/haflinger/haflinger-und-edelbluthaflinger.