Warendorf (fn-press). Anfang November haben sich die Reitpferde betreuenden Zuchtverbände in Warendorf zu den bislang
gesammelten Erfahrungen mit der Verkürzung der Veranlagungsprüfung ausgetauscht. Hintergrund war das in 2022 durchgeführte
Pilotprojekt zur Überprüfung der Möglichkeit einer Verkürzung der bisher 14-tägigen Veranlagungsprüfung auf drei Tage. Zudem wurde
die Frage diskutiert, ob die vorläufige Eintragung von dreijährigen Hengsten in das Hengstbuch I zukünftig auch ohne abgelegte
Veranlagungsprüfung möglich sein soll. Diese Fragestellung bedurfte der Klärung, weil mehrere Zuchtverbände beschlossen hatten,
entgegen den Rahmenbestimmungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) für die Populationen der deutschen Reitpferdezucht,
dreijährige Hengste auch schon ohne abgelegte Veranlagungsprüfung vorläufig in das Hengstbuch I einzutragen und deswegen einen
Änderungsantrag der ZVO-Bestimmungen gestellt hatten.
Über die zu klärenden Fragen wurde nun vom Beirat Zucht der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände abgestimmt. Die Frage, ob der zukünftige
Zeitrahmen der Veranlagungsprüfung ab 2023 generell von vierzehn auf drei Tage verkürzt werden soll, wurde mit deutlichem Mehrheitsvotum
der Zuchtverbände angenommen. Damit werden Veranlagungsprüfungen ab 2023 ausnahmslos dreitägig durchgeführt.
Die Fragestellung zur vorläufigen Eintragung von dreijährigen Hengsten in das Hengstbuch I endete mit Stimmengleichheit. Der Antrag, dass
dreijährige Hengste zukünftig auch bereits ohne abgelegte Veranlagungsprüfung in das Hengstbuch I eingetragen werden können, fand damit
nicht die notwendige einfache Mehrheit. Insofern bleibt es bei der gemeinsamen ZVO-Bestimmung aller Reitpferdezuchtverbände, wonach
dreijährige Hengste weiterhin erst dann vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden können, wenn sie eine Veranlagungsprüfung abgelegt
haben. Nachkommen eines gekörten, aber ungeprüften Hengstes erhalten damit weiterhin einen Abstammungsnachweis II, wenn deren Vater
zum Zeitpunkt der Passausstellung nicht die Eintragungsbedingungen in das Hengstbuch I erfüllt.
Aufgrund der erzielten Abstimmungsergebnisse sind nun weitere Fragestellungen und Anpassungsvorschläge in den ZVORahmenbestimmungen
vorzubereiten und von den Reitpferdezuchtverbänden zu verabschieden. Mitte Dezember ist mit der Veröffentlichung der
ZVO-Bestimmungen einschließlich der HLP-Richtlinien für das Jahr 2023 zu rechnen.
Pressemeldung FN Veranlagungsprüfung ab 2023 und Eintragung 3jähriger Hengste