EHV-1 führt beim Deutschen Reitpferd zu Sonderbeschluss
zum Eintrag von Hengsten ins Hengstbuch I
Vorläufige Eintragung im Jahr 2021 erneut ohne Nachweis der notwendigen Hengstleistungsprüfungen
Warendorf (fn-press). Mit großer Mehrheit haben die deutschen Pferdezuchtverbände beschlossen, im Jahr 2021 Hengste beim Deutschen Reitpferd vorläufig in das Hengstbuch I einzutragen, ohne die Nachweise der eigentlich notwendigen Hengstleistungsprüfungen. Anlass ist die Absage aller Turnier- und Lehrgangs-veranstaltungen der Landesverbände mit Einstallung und Übernachtungen sowie aller Hengstleistungsprüfungen bis zum 11. April durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), in Abstimmung mit den zuständigen Sport- und Zuchtverbänden. „Die Hengstleistungsprüfungen werden von der FN als Dachverband organisiert und sind vergleichbar mit den Übernachtungsturnieren, insofern hat sich der Bereich Zucht dafür ausgesprochen gemeinschaftlich mit dem Sport verantwortungsbewusst zu agieren. Mit dem Sonderbeschluss für 2021 erhalten die Stutenbesitzer für die laufende Decksaison nun ausreichend Planungssicherheit bei der Auswahl der Hengste, nachdem die beiden Veranlagungsprüfungen und die Sportprüfung für Hengste in Elmshorn abgesagt wurden“, sagt dazu Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
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