Ihre Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. (ZfdP)

Am Allerufer 28, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231-82892, Fax: 04231-5780
E-Mail: info@zfdp.de

Telefonzeiten:

Montag – Freitag 09.00 – 12.00 Uhr und Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr


Zuchtleitung

Justus Maximilian Altenbroxter

info@zfdp.de

 

 

 


Dana Leske
stellv. Zuchtleitung, Eintragungsbestimmungen, Hengstbuchführung, Körungen etc.
leske@zfdp.de

Susanne Laspe
Stutbuchführerin, Aufnahme Mitgliedschaften, allgemeine Fragen zur Equidenpassausstellung, Anträge FN-Leistungsstutbuch, etc.
laspe@zfdp.de

Cornelia Dahlhaus
allgemeine Fragen, Mitgliederverwaltung, ZfdP-Online, Deckdaten-Online, Equidenpässe, Internet, etc.
dahlhaus@zfdp.de

Sonja Schneider
allgemeine Stutbucharbeiten, Bedeckungen, Abfohlmeldungen, Equidenpässe, etc.
schneider@zfdp.de

Anja Hopmann
allgemeine Stutbucharbeiten, DNA, Besitzwechsel, etc.
hopmann@zfdp.de


Organe und Organisation

Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, einem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Beiratsvorsitzenden. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der geschäftsführende Vorstand sowie der Rechnungsprüfer werden alle drei Jahre gewählt, bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Der Beiratsvorsitzende ist Kraft seines Amtes Mitglied des Vorstandes und wird aus der Reihe der Beiratsmitglieder gewählt. Der Vorstand nimmt die Aufgaben wahr, die nicht anderen Organen kraft Satzung vorbehalten oder übertragen sind.

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Durchführung und Vorbereitung der Beschlüsse der Mitglieder- und Delegiertenversammlung,
  • die Anstellung des Zuchtleiters,
  • die Aufstellung der Jahresrechnung und des Jahresvoranschlages für das nächste Jahr,
  • die Verwaltung des Vereinsvermögens,
  • die Beitrags- und Kostenordnung und die Schlichtungsstellenordnung der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen,
  • die Jahresbeiträge und die Aufnahmegebühren sowie sonstige Entgelte und Umlagen der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen,
  • Mitglieder unter Berücksichtigung des Rechts von Züchtern auf Mitgliedschaft aufzunehmen und auszuschließen,
  • Ausschüsse für bestimmte Aufgaben zu bestellen,
  • unter Mitwirkung des Zuchtleiters weitere ordentliche Mitglieder in die Bewertungskommissionen zu berufen,
  • Einberufung der Mitglieder- und Delegiertenversammlung
  • Beschluss über die Zuchtprogramme
  • Anordnung des zweitweisen Ruhen der Mitgliedschaft eines Mitgliedes.

Vorstand (Stand 26.05.2024)


Beirat

Der Beiratbesteht aus den Vorsitzenden der Landesgruppen und dem Vorsitzenden des Rassegremiums. Der Beirat wählt aus seiner Mitte für die Amtszeit von drei Jahren einen Beiratsvorsitzenden, der Kraft seines Amtes Mitglied des Vorstandes ist. Der Beirat übt beratende Funktionen gegenüber dem Vorstand aus und wird bei der Bildung von Ausschüssen zugezogen. Weiterhin ist er vor Ausschlussbeschlüssen von Mitgliedern zu hören.

Beirat (Stand 25.05.2024)


Landesgruppen

Der ZfdP ist in insgesamt 8 Landesgruppen organisiert. Diese bilden die unselbstständigen Untergliederungen des ZfdP. Jedes Mitglied wird nach dem Wohnsitzprinzip einer Landesgruppe zugeordnet. Verschiedene Aktivitäten innerhalb der Landesgruppen dienen der Information, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder. Jede Landesgruppe ist für die regionale Beratung der einzelnen Mitglieder, der Fohlen- und Stuteneintragungen, der Vorbereitung von Zuchtschauen sowie der Förderung züchterischer Maßnahmen, die sämtlich in Abstimmung mit der Zuchtleitung erfolgen, zuständig. Weiterhin wählt jede Landesgruppe je angefangene 80 Mitglieder in ihrer Landesgruppe einen Delegierten in die Delegiertenversammlung sowie jeweils drei ordentliche Mitglieder für die Bewertungskommission für Stuten und Fohlen.

Die Ansprechpartner der Landesgruppen finden Sie unter folgenden Links:

Landesgruppe Niedersachsen (Stand: 17.03.2024)

Landesgruppe Nordrhein-Westfalen (Stand: 03.03.2024)

Landesgruppe Schleswig-Holstein/ Hamburg (Stand: 04.02.2024)

Landesgruppe Bayern (Stand: 10.03.2024)

Landesgruppe Baden-Württemberg (Stand: 24.02.2024)

Landesgruppe Ost (Stand: 16.05.2024)

Landesgruppe Hessen (Stand: 23.02.2024)

Landesgruppe Rheinland-Pfalz-Saar (Stand: 25.02.2024)


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Änderungen der Satzung. Weiterhin ist die Mitgliederversammlung auch zuständig für die Auflösung des ZfdP. Ferner obliegt der Mitgliederversammlung der Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum des ZfdP, Entscheidung über die Widersprüche gegen Mitgliederausschließungsbeschlüsse und Entscheidung über einen erneuten Aufnahmeantrag nach Ablehnung durch den Vorstand und die Ernennung von Ehrenmitgliedern.


Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung des ZfdP ist die Mitgliederversammlung des ZfdP im Sinne des BGB. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den amtierenden Delegierten aus den Landesgruppen und aus den Mitgliedern des Vorstandes zusammen. Die ordentliche Delegiertenversammlung muss einmal jährlich innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres abgehalten werden.

Die Delegiertenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandsvorsitzenden, der zwei Stellvertreter, des Rechnungs- und des Schriftführers,
  • Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, des Rechnungs- und des Schriftführers aus wichtigem Grund,
  • Wahl von 10 ordentlichen Mitgliedern, aus deren Kreis der Vorstand in Abstimmung mit dem Zuchtleiter die jeweilige Bewertungskommission für Hengste (Körkommission) bestimmt,
  • Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers,
  • Wahl der Mitglieder der Schlichtungsstelle und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgeschlagene Schlichtungsstellenordnung,
  • Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgeschlagene Beitrags- und Kostenordnung,
  • Beratung und Beschlussfassung über alle sonstigen Vereinsangelegenheiten.

 


Rassegremium

Durch das Rassegremium werden rassespezifische Angelegenheiten in Abstimmung mit der Zuchtleitung durchgeführt. Bei rassespezifischen Fragen können Sie sich auch an die gewählten Rassegremium wenden.

 


Rechnungsprüfer

Aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder werden bei der Delegiertenversammlung für jedes Geschäftsjahr zwei Rechnungsprüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer haben die Buchführung und den Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres zu prüfen.

Rechnungsprüfer (Stand 26. Mai 2024)