HLP: Zuchtverbände planen 2022 als Pilotjahr
Verkürzung der Veranlagungsprüfung soll erprobt werden
Warendorf (fn-press). Die deutschen Reitpferdezuchtverbände wollen das Jahr 2022 als Pilotphase nutzen, um Möglichkeiten zur Verkürzung der Veranlagungsprüfung (VA) im Rahmen der Hengstleistungsprüfung zu erproben. Laut einstimmigem Beschluss der Reitpferdezuchtverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) können Hengste, die eine solche verkürzte Veranlagungsprüfung (Kurz-VA) absolviert haben, 2022 vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen werden. Sowohl die FN als auch einige Zuchtverbände werden in diesem Jahr testweise zwei- und dreitägige Kurz-VA für drei- und vierjährige Hengste anbieten, teilweise auch im Rahmen einer Sattelkörung. Darüber hinaus haben die Zuchtverbände weitere Anpassungen rund um die Hengstleistungsprüfungen beschlossen.