Die Mitgliedschaft im ZfdP

Im ZfdP engagieren sich sowohl ordentliche und außerordentliche Mitglieder als auch Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede Person sein, die ein Zuchtpferd besitzt (u.a. auch Zuchtgemeinschaften). Außerordentliches Mitglied kann jede Person sein, die nicht im Besitz oder Eigentum eines eingetragenen Pferdes ist, jedoch die Interessen des ZfdP als Freunde und Förderer der Pferdezucht unterstützen möchten. Ehrenmitglieder haben sich um die Förderung der Arbeit des ZfdP besonders verdient gemacht und werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und des Beirates ernannt.

Ihre Vorteile der Mitgliedschaft auf einen Blick:

  • Voraussetzung für die Registrierung von Fohlen und Eintragung von Zuchtpferden
  • Erhalt von Zuchtbescheinigungen
  • Züchterische Beratung
  • kostenfreie Inserate in unserem Marktplatz 
  • Bezug des einmal jährlich erscheinenden Verbandsorgans „Deutsches Pferd

Sie möchten Mitglied werden? Füllen Sie ganz einfach den schriftlichen Aufnahmeantrag ab 2021 (pdf) oder nutzen Sie unseren Antrag über zfdp-online.de.

Für Zuchtgemeinschaften bitten wir Sie folgenden Aufnahmeantrag – Zuchtgemeinschaften ab 2021 zu verwenden oder nutzen Sie auch hier den entsprechenden Aufnahmeantrag über zfdp-online.de.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle (Tel.: 04231 – 82892 oder info@zfdp.de).

Wir freuen uns Sie in unserem Verband begrüßen zu dürfen!

 

 

Bankeinzugsformular_-_SEPA (pdf) zum Ausdrucken
Ihre Jahresbeiträge können Sie per Bankeinzug begleichen. Bitte füllen Sie das anliegende Formular aus und senden es an uns zurück.
Rechnungen für Zuchtbescheinigungen / Equidenpässe können nicht per Bankeinzug bezahlt werden.

Gebührenordnung ZfdP ab 22.05.23

ZfdP-Satzung Teil A und B ab 22.05.22 (pdf) zum Ausdrucken